Sektorale Heilpraktikerin


Mit dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahre 2009 kann der Physiotherapeut eine Heilpraktikerlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie erlangen, die Ihn berechtigt die Therapie ohne ärztliche Verordnung am Patienten anzuwenden.

Als Patient haben Sie damit die Möglichkeit den Direktzugang zum Physiotherapeuten zu wählen.

 

Kommen Sie mit Ihren Beschwerden im Knochen-, Bänder- oder Muskelbereich zuerst zu mir, so entfallen für Sie lange Wartezeiten beim Arzt. Nach Befundaufnahme und Diagnosestellung stelle ich ein Rezept für Krankengymnastik, Massage oder physikalische Therapie aus. Die Behandlungen des Rezeptes führen entweder meine Kollegin oder ich selbst durch.

Noch sind diese Leistungen privat zu bezahlen, einige gesetzliche Krankenkassen zahlen jedoch bereits die Leistungen des Heilpraktikers, sowie anteilig die Leistungen der Physiotherapie. 

 

Vorteile:

- Keine langen Wartezeiten auf einen Termin beim Arzt, somit schnellere Behandlung Ihrer Beschwerden.

- Sie können die detaillierte Rechnung des Heilpraktikers bei Ihrer privaten Zusatzversicherung einreichen.

-  Auch manche gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen anteilig die Leistung der Physiotherapie.

 

Etwaige Abhängigkeiten von der Verordnungsbereitschaft der umliegenden Ärzte werden durch diese neuen gesetzlich erlaubten Möglichkeiten aufgeweicht. Das heißt, auch nach der Behandlung durch ein vom Arzt verordnetes Rezept, kann ein weiteres von mir ausgestelltes Rezept nachhaltiger und effektiver zur Genesung beitragen.